DER PRÄSIDENT
in vorbezeichneter Angelegenheit muß ich Ihnen mitteilen, daß es in einer Reihe von Fällen zu Urheberrechtsverletzungen durch Mitarbeiter und Institutionen der Technischen Universität Berlin zu Lasten des Stadtinfoverlages gekommen ist. In diesen Fällen wurde zur besseren Darstellung der jeweiligen Bereiche ohne eine entsprechende Berechtigung eine Kopie des von dem Stadtinfoverlages im Internet zur Verfügung gestellten Stadtplandienst eingebunden.
Aufgrund des geltenden Urheberrechts konnte der Verlag von uns für jeden Fall des Urheberrechtsverstoßes eine sog. Zwangslizenz verlangen, die doppelt so teuer ist wie eine normal erworbene Lizenz. Der der TU bis zum heutigen Tage dadurch entstandene Schaden beziffert sich auf 6.000,00 DM. Wichtiger noch ist jedoch, daß wir außerdem verpflichtet sind, eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese verpflichtet uns für jeden Fall eines erneuten Verstoßes gegen das Urheberrecht des Verlages zur Zahlung einer Vertragsstrafe zwischen 3.200 und 14.400 DM. Es ist in diesem Zusammenhang von großer Wichtigkeit, daß Sie in Ihren jeweiligen Bereichen sicherstellen, daß alle evtl. noch vorhandenen unlizensierten Kartenkopien aus dem Internetangebot der TUB schnellstmöglich entfernt werden.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang den Hinweis darauf, daß die TUB die jeweiligen Fachbereiche sowohl mit der wegen des Erstverstoßes angefallenen Zwangslizenz als auch mit allen ggfs. fälligen Vertragsstrafezahlungen belasten wird. Es ist daher im ureigensten Interesse der jeweiligen Bereiche, ihr Angebot darauf zu überprüfen, ob es unlizensiertes urheberrechtlich geschütztes Material enthält. Ich bitte Sie daher, dieses Schreiben in der geeigneten Form so schnell als möglich den Einrichtungen Ihres Fachbereichs bekanntzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
E w e r s